Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(B2B / Wiederverkäufer)

1. Geltungsbereich

 

1.1.        Diese Geschäftsbedingungen der Equestrian International Products & Services – Henrike Klein & George Mukasa GbR (nachfolgend „Verkäufer“), gelten für alle Verträge, die der Verkäufer mit Unternehmern/Fachhändlern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“) hinsichtlich der Produkte und/oder Leistungen des Verkäufers abschließt.

 

1.2.        Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn ihrer Geltung wurde ausdrücklich zugestimmt.

 

1.3.       Diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten auch ausschließlich, wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an diesen ohne besonderen Vorbehalt ausführt.

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1.       Die im Online-Shop, in E-Mails, Bestellbroschüren bzw. sonstigen Verkaufsunterlagen des Verkäufers enthaltenen Produktdarstellungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines rechtlich verbindlichen Angebots durch den Kunden.

Für Bestellungen gilt ein Mindestbestellwert von 100,- Euro netto; bei Unterschreiten dieses Mindestbestellwerts wird für die Bestellung ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 7,- Euro netto erhoben.

 

2.2.       Der Kunde kann sein Angebot telefonisch, schriftlich, per Email oder im Online-Shop des Verkäufers abgeben. Bei einer Bestellung über den Online-Shop gibt der Kunde nach Eingabe seiner persönlichen Daten und durch Klicken des Buttons „Jetzt kaufen“ im abschließenden Schritt des Bestellprozesses ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung können alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.

 

2.3.       Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden durch eine schriftliche (Brief) oder elektronisch übermittelte (E-Mail) Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware innerhalb einer Frist von 7 Werktagen annehmen.

 

2.4.       Die automatische Eingangs-Bestellbestätigung, die nach dem Erhalt einer Warenkorb-Bestellung über www.malou-horse.fashion an den Kunden gesandt wird, stellt keine Annahme seines Angebotes dar, sondern soll nur darüber informieren, dass die Bestellung bei uns eingegangen ist.

 

2.5.       Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme bei Bestellungen im Rahmen des Online-Shops findet per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.

 

2.6.       Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend.

 

3. Preise und Zahlungsbedingungen

 

3.1.       Die angegebenen Preise des Verkäufers sind als Nettopreise zu verstehen, zuzüglich der gesetzlichen deutschen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten,
Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden gesondert berechnet.

 

3.2.       Für Warenlieferungen bietet der Verkäufer folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

• Vorauskasse per Banküberweisung, fällig sofort nach Vertragsabschluss.
• Zahlung per Rechnung / Banküberweisung 10 Tage netto.

 

3.3.       Eine Zahlung gilt als eingegangen, sobald der Gegenwert einem der Konten des Verkäufers gutgeschrieben wurde. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen i.H.v. 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die übrigen gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle eines Zahlungsverzuges des Kunden bleiben hiervon unberührt. Sofern Forderungen überfällig sind, werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste Forderung angerechnet.

 

3.4.       Sollten nicht vorhersehbare Kostenerhöhungen eintreten (z. B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen der Lieferanten etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß später als vier Monate nach dem Vertragsschluss erfolgen soll.

 

4. Lieferung und Gefahrenübergang

 

4.1.       Der Verkäufer ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Ist der Kunde trotz vorheriger Ankündigung zum Liefertermin nicht anwesend und kann deswegen eine Auslieferung nicht erfolgen, so sind wir berechtigt, die hierdurch verursachten Kosten als Schadensersatz zu verlangen. Mit Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Unterganges und einer zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über.

 

5. Höhere Gewalt

 

5.1.       Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerfristigen Verzögerungen ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Als höhere Gewalt gelten alle für den Verkäufer unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegen und deren Auswirken auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden können. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

 

6. Eigentumsvorbehalt

 

6.1.       Der Verkäufer behält sich gegenüber dem Kunden das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Gegenüber Unternehmern, die keine Kaufleute sind, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch den Verkäufer liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Etwaige Schadensersatzansprüche des Verkäufers bleiben hiervon unberührt. Der Verkäufer ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.

 

6.2.       Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Ansprüche in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm im Schadensfall entstehen.

 

6.3.       Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden nicht gestattet. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Gleiches gilt für Beschädigungen oder Vernichtung der Ware. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Verkäufer entstandenen Ausfall.

 

6.4.       Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Andernfalls kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde diesem die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt dieser an den Verkäufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Faktor ab.

 

6.5       Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird nicht gestattet bzw. erfolgt ohne Verantwortung des Verkäufers. Sämtliche Schadensansprüche Dritter in Bezug auf verarbeitete oder umgebildete Waren werden in diesem Fall vom Kunde getragen.

 

7. Gewährleistung

 

7.1.        Die Verjährungsfristen entsprechen den gesetzlichen Bestimmungen. Grundsätzlich kann der Kunde zunächst Nachlieferung verlangen. Eine Minderung oder Wandelung kann erst dann geltend gemacht werden, wenn wir die Nachlieferung nicht in angemessener Frist erbracht haben. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung von Räumen, sonstigen Temperatur- oder Witterungseinflüssen oder unsachgemäße Behandlung entstehen. Wir haften ferner nicht für Fehler, sie sich aus den vom Kunde eingereichten Unterlagen sowie aus fernmündlich mitgeteilten Angaben ergeben. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel erlöschen, wenn sie nicht unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Abnahme, schriftlich gerügt worden sind.

 

8. Haftung

 

8.1.       Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt hat, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Durchschnittsschaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

 

8.2.       Sofern der Verkäufer fahrlässig eine unwesentliche Vertragspflicht verletzt hat, ist die Ersatzpflicht auf den Auftragswert begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen, soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.

 

9. Zurückbehaltung, Abtretung

 

9.1.       Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Eine Abtretung durch den Kunden von Ansprüchen aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.

 

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

 

10.1.      Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

 

10.2.      Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers, Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist ebenfalls der Sitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, oder Wohnsitz, oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.

 

10.3.     Der Verkäufer hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.